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Beschränkung
Wenn sich die Anwendung eines Stoffes als aus Gesundheits- oder Umweltgründen unvertretbar erweist, wird die Verwendung möglicherweise beschränkt oder verboten werden.
Die REACH-Beschränkungen treten zum 1. Juni 2009 an die Stelle der derzeitigen Beschränkungen im Rahmen der jetzigen Richtlinie über das Inverkehrbringen und die Verwendung (76/769/EWG). Bis zum 01.06.2010 entwirft die Europäische Kommission Änderungen des Anh. XVII, die sich aus Risikobewertungen und empfohlenen Strategien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 793/93 (Altstoffverordnung) ergeben und die noch nicht in die Richtlinie 76/769/EWG aufgenommen wurden Leitlinie ‘Guidance for the preparation of an Annex XV Dossier for restriction’. |
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