REACh
  Grundelemente * Evaluierung

Die Unternehmen sind in keiner Weise in das Evaluierungsverfahren eingebunden, sodaß sich aus diesem REACH-Grundelement keinerlei Verpflichtungen für sie ergeben.

Es ist zwischen der Dossier-Evaluierung und der Stoff-Evaluierung zu differenzieren.

Dossier-Evaluierung
Im Rahmen der Dossier-Evaluierung überprüft die ECHA die Registrierungsdossiers auf  ihre Vollständigkeit und Plausibilität. Dies erfolgt stichprobenweise; es wird angestrebt, 5 % aller eingereichten Registrierungsdossiers pro Mengenband diesbezüglich zu testen.
Außerdem werden sämtliche eingebrachten Versuchsvorschläge überprüft. Geprüft wird dabei insbesondere, ob die Versuchsvorschläge den Anforderungen der REACH-Verordnung genügen und ob z.B. Tierversuche - im Falle mehrerer Registrierungspflichtiger - vermieden werden können. 

Stoff-Evaluierung
Bei Verdacht auf ein Risiko für Umwelt oder Gesundheit kann ein Stoff unabhängig von seiner Tonnage überprüft werden. Die geschieht durch die Behörden der Mitgliedstaaten. Liegen keine Bedenken vor, darf die Verwendung des Stoffes fortgesetzt werden. Im Fall von Bedenken können weitere Untersuchungsdaten angefordert werden. Lassen sich hierdurch die Bedenken nicht ausräumen, wird über die Notwendigkeit der Einleitung eines Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren entschieden. 

Die Evaluierung ist an keinerlei Fristen gebunden. Die ECHA veröffentlicht auf ihrer Webseite einen Aktionsplan mit der zur Evaluierung anstehenden Stoffe. Dabei richtet sich die Reihenfolge der Evaluierung nach dem Risikograd des Stoffes für Mensch und Umwelt. 

Technische Leitlinie
The Guidance on Substance and Dossier Evaluation ist fertiggestellt.

 



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