| Grundelemente * Registrierung |
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Registrierpflichtige Stoffe
Grundsätzlich sind alle Stoffe, die in einer Menge von über einer Jahrestonne von einem Hersteller oder Importeur in der EU in den Verkehr gebracht werden, registrierpflichtig.
Nicht registrierte Stoffe dürfen weder hergestellt noch vermarktet werden (no data no market). Ein Verstoß gegen die Registrierpflicht stellt nach deutschem Recht einen Straftatbestand dar.
Einige in der Verordnung aufgeführte Stoffe sind von der Registrierungspflicht ausgenommen wie zum Besipiel:
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Zubereitungen oder Erzeugnisse von der Registrierungspflicht betroffen.
So muss beim Import von Zubereitungen in die EU jeder enthaltene Inhaltsstoff, der über der Mengenschwelle von einer Tonne pro Jahr liegt, vom Importeur registriert werden.
In Erzeugnissen enthaltene Stoffe müssen ebenfalls vom Importeur registriert werden, wenn sie unter üblichen Verwendungsbedingungen freigesetzt werden und oberhalb der genannten Mengenschwelle von insgesamt einer Tonne pro Jahr liegen.
Allgemein wird angenommen das schätzungsweise rund 30.000 Stoffe der Registrierpflicht unterliegen.
Registrierungsdossier
Zur Registrierung reicht der Inverkehrbringer bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki ein Registrierungsdossier ein.
Inhalt des Registrierungsdossiers ist zunächst ein Technisches Dossier. Im Technischen Dossier werden die Eigenschaften des betreffenden Stoffes aufgeführt und Angaben zur Verwendung und dem sicheren Umgang gemacht. Der betreffende Stoff wird hierfür entsprechenden Tests und Untersuchungen im Hinblick auf die Risiken für Mensch und Umwelt unterzogen. Der Umfang der durchzuführenden Tests richtet sich dabei nach der Tonnage: Mit jeder Mengenschwelle ( 10 t, 100 t oder 1.000 t) werden umfangreichere Test notwendig.
Im Einzelnem sind für das Registrieungsdossier sind folgende Angaben notwendig:
Sobald das Registrierungsdossier vollständig ist, weist die Agentur dem betreffenden Stoff eine Registrierungsnummer zu. Diese ist innerhalb der Lieferkette (Hersteller/Importeur, Nachgeschalteter Anwender), z.B. im Sicherheitsdatenblatt, zu kommunizieren.
Stoffsicherheitsbericht
Ab 10 Jahrestonnen muss das Registrierungsdossier neben dem Technischen Dossier einen Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) beinhalten. Im SSB(CSR) werden insbesondere konkrete Risikomanagementmaßnahmen für die verschiedensten Anwendungen, in denen der Stoff eingesetzt wird, aufgezeigt. Registrierungsgebühr
Bei der Einreichung des Registrierungsdossier ist eine Registrierungsgebühr zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach einer demnächst veröffentlichten Gebührenverordnung.
Registrierfristen Neustoffe
Alle Non-Phase in Stoffe (nach Sept. 1981 in Verkehr gebracht) sind ab dem 1. Juni 2008 registrierpflichtig.
Altstoffe Für vorregistrierte Phase-in Stoffe (vor Sept. 1981 Verkehr gebracht) muss die Registrierung nicht von heute auf morgen erfolgen. Es gelten folgende Übergangsfristen:
Nicht vorregistrierte Phase-in Stoffe sind ab Ende der Frist zur Vorregistrierung (01.12.2008) zu registrieren.
Konsortien
Zur Vermeidung von Doppelaufwand und Tierversuchen hat sich der Hersteller bzw. Importeur vor der Durchführung einer Registrierung zunächst bei der Agentur zu erkundigen, ob für den betreffenden Stoff bereits eine Registrierung vorgenommen wurde.
Dabei bleibt jeder Hersteller bzw. Importeur grundsätzlich für die Registrierung seines Stoffes verantwortlich. Die betroffenen Unternehmen sind jedoch gehalten, sich zu so genannten Konsortien zusammen zu schließen und die Stoffregistrierung für jeweils gleiche Stoffe gemeinsam durchzuführen. IUCLID V IUCLID steht für ' International Uniform ChemicaL Information Database' und ist eine international einheitliche Datenbank für Informationen über chemische Stoffe. IUCLID 5 ist das zentrale Werkzeug für die Registrierung von Stoffen unter REACH. Sie ermöglicht das erfassen, speichern sowie das übermitteln und austauschen der Daten zu den chemischen Stoffen. Für die Industrie ist IUCLID 5 die Plattform, auf der sie Informationen zu chemischen Stoffen ablegen, Dossiers erzeugen und an die Aufsichtsbehörden übermitteln kann. Für die ECHA, die Europäischen Chemikalienagentur und die Behörden der Mitgliedsstaaten bildet IUCLID 5 die zentrale Datenbank für die eingereichten Dossiers, sowie die Basis um Risiken neuer Stoffe bewerten, beschränken und managen zu können.
IUCLID V kann über die ECHA Webseite heruntergeladen werden.
Download to IUCLID V Die Europäische Kommission hat am 5. Oktober 2007 einen REACH-IT-Workshop veranstaltet, die Präsentationen hierzu sind auf der EChA-Website verfügbar. Diese enthalten auch Beispiele zur Durchführung der Vorregistrierung. Leitlinie Die Leitlinie 'Technical Guidance on Registration' gibt Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung. Die Leitlinie 'Data Sharing' gibt Hilfestellungen bei dem Informationsaustausch im Konsortium. Lesehinweis
Die in einem von der Kommission (Generaldirektion Unternehmen und Umwelt) veranstalteten workshop zum 'R' in REACH gehaltenen Präsentationen bieten einen guten Einstieg zum Registrierungsverfahren.
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