REACh
  Grundelemente * Vorregistrierung
Gewährung der Übergangsfristen für registrierpflichtige Altstoffe 
Zur Gewährung der Übergangsfristen für registrierpflichtige Altstoffe (vor Sept. 1981 in Verkehr gebracht), sog. Phase in Stoffe, ist die fristgemäße Durchführung der Vorregistrierung notwendig.

Vorregistrierungsfrist
Die Vorregistrierung ist zwischen dem 1.06.2008 und dem 30.11.2008 bei der ECHA durchzuführen. 
Eine Sonderregelung gilt für Unternehmen, die die Frist zur Vorregistrierung aus dem Grund nicht einhalten können, weil sie den betreffenden Stoff erst nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist zum ersten Mal herstellen oder einführen. In diesem Fall hat der Hersteller bzw. Importeur die Möglichkeit, die Vorregistrierung innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens nachzuholen. Eine solche nachgeholte Vorregistrierung ist jedoch nur bis zu einem Jahr vor Ablauf der maßgeblichen Übergangsfristen möglich. 
 
Inhalt Vorregistrierungsdossier
Das Vorregistrierungsdossier muß folgende Angaben enthalten: 
  • Stoffidentität gem. Anh. VI Abschnitt 2 einschließlich EINECS- und CAS-Nummer (falls nicht verfügbar, anderen Identitätscode)
  • Kontaktdaten
  • Frist für die Registrierung bzw. jährlich in Verkehr gebrachte  Menge
Anders als die Registrierung ist die Vorregistrierung kostenfrei.

Konsequenzen der Vorregistrierung
Aus der Vorregistrierung folgt keine Pflicht zur Registrierung.

Die ECHA publiziert bis zum 1. Januar 2009 auf ihrer Internetseite eine Stoffliste mit den Namen aller vorregistrierten Stoffe.
Alle Vorregistranten desselben Stoffes müssen im zugehörigen SIEF (Substance Information Exchange Forum) mitwirken.
 
Vertragsmuster
Ein Vertragsmuster über die Vorvereinbarung zur Kommunikation im SIEF finden Sie hier.

REACH-IT, IUCLID 5
Die Vorregistrierung erfolgt über das REACH-IT-Webportal der ECHA direkt Stoff für Stoff oder über die Eingabe einer Excel-Tabelle für mehrer Stoffe. Zudem ist IUCLID 5 (' International Uniform ChemicaL Information Database' ) einsetzbar.

Die Europäische Kommission hat am 5. Oktober 2007 einen REACH-IT-Workshop veranstaltet, die Präsentationen hierzu sind auf der EChA-Website verfügbar. Diese enthalten auch Beispiele zur Durchführung der Vorregistrierung.

Leitlinie
Die Leitlinie zur Vor-Registrierung wird derzeit noch in einem RIP Projekt bearbeitet. In dem fertiggestellten Leitfaden 'Data Sharing' finden sich in Kapitel 3 gute Hinweise zur Vorregistrierung. 

 Weiterführende Dokumente
Artikel REACH - ECHA veröffentlicht den in RIP 3.4 entwickelten Leitfaden zur Vorregistrierung und Datenteilung im SIEF

1. Guidance on Data sharing (2509 kB)
2. 'Reach data sharing guidance emerges' (21 kB)



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