Einführung |
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Grundinformationen
REACH ist das größte umwelt- und gesundheitspolitische Regelungswerk, das die EU auf den Weg gebracht hat. Damit erfolgt eine umfassende Neustrukturierung der Europäischen Chemikaliengesetzgebung. REACH wurde nach einem langjährigen Gesetzgebungsverfahren im Dezember 2006 verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union (Nr. L 396) als Verordnung 1907/2006/EG veröffentlicht. Am 29.5.2007 wurde eine um redaktionelle Fehler korrigierte Fassung der REACH-Verordnung veröffentlicht (EU-Antsblatt L 136). REACH wird nach und nach unmittelbar in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten, der erste Teil trat bereits zum 1. Juni 2007 in Kraft .
Das Akronym „REACH“ steht für die vier voneinander unabhängigen Grundelemente des Systems:
Die Verordnung hat einen umfassenden Anwendungsbereich, der alle hergestellten, eingeführten, in Verkehr gebrachten oder verwendeten Stoffe als solche oder unter bestimmten Voraussetzungen in Zubereitungen oder Erzeugnissen abdeckt. Aus dem Anwendungsbereich ausdrücklich ausgeschlossen sind insbesondere: radioaktive Stoffe, Stoffe in zollamtlichen Überwachung oder im Transit, nicht isolierte Zwischenprodukte und Abfälle.
Darüber bestehen in bestimmten Fällen Ausnahmen von der Registrierung, Bewertung und Zulassung. Angesichts der umfassenden Pflichten, die aus REACH für nahezu alle Unternehmen resultieren, empfiehlt sich eine umgehende und intensive Vorbereitung auf die Umsetzung der Verordnung in die Praxis. Wir unterstützen Sie dabei.
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